Allgemeine Geschäftsbedingungen Schlaf-Welt Studio B – Hannover Inh.
Ulrich Heske e.K. Opelstr.24a – 30916 Isernhagen
I. Vertragsabschluß
- 1. Der Käufer ist an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden.
- 2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
- 3. Der Verkäufer haftet nicht für die Eignung des Aufstellungsortes für Wasserbetten.
II. Preise
- 1. Die Preise sind Festpreise einschließlich MwSt.
- 2. Besondere, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzliche vereinbarte Arbeiten, wie z.b. Dekorations- oder Montagearbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu zahlen.
III. Änderungsvorbehalt
- 1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
- 2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sie denn, daß bei Vertragsabschluß eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
- 3. Handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
- 4. Ebenso bleiben handelsübliche und zumutbare Abweichungen bei Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffe) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton. Gleiches gitl für Vinyl-Oberflächen der Wassermatratzen.
IV. Lieferung
- 1. Bei Freihauslieferung erfolgt der Transport bis zum 3. Stockwerk einschließlich.
- 2. Sofern keine Aufzugsbenutzung möglich ist, können bei Lieferung in höhere Stockwerke die hierdurch zusätzlich anfallenden Kosten berechnet werden.
V. Montage
- 1. Der Käufer haftet für die Eignung des Aufstellungsortes und für die Eignung sämtlicher Anschlüsse. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage Bedenken wegen der Eignung, so hat er dieses dem Käufer unverzüglich mitzuteilen.
- 2. Der Käufer hat Wasser und Strom in geeigneter Form auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen.
- 3. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Leistung, Aufstellung und Montage der Ware hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten durchgeführt, ist der Auftragnehmer nicht der Verkäufer, sondern der jeweilige Mitarbeiter.
- 4. Bei der Selbstmontage und beim Betrieb der Ware sind die Herstellerhinweise unbedingt zu beachten.
VI. Lieferfristen
- 1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des
Eingangs der schriflichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfristen mit dem Ablauf - zu gewähren.
Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
- 2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände oder Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeiten entsprechend.
Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zu vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
2. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel und Eingriff Dritter, insbesonde Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
3. Im Falle der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1 und 2 festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
VIII. Abnahmeverzug
- 1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist stillschweigt, die Abnahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Maßgabe der Ziffer 3 erlangen.
- 2. Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
- 3. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer 25% des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, daß ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im übrigen bleibt dem Verkäufer, wie z.B. bei Sonderanfertigungen, die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
IX. Rücktritt
- 1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Waren eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
- 2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde oder er die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder ein Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erlassen ist, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse. Für die Warenrücknahme gilt Ziffer X.
X. Warenrücknahme
- Im Falle eines Rücktritts oder der Rücknahme gelieferter Ware hat der
- Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen,
- Gebrauchsüberlassungen und Wertminderung wie folgt:
- 1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
- 2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Ware gelten, sofern kein Abzahlungsgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:
- Für Möbel, mit Ausnahmen von Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung
I.d. 1. Hj. 25% d. Bestellp. o. Abzüge
I.d. 2. Hj. 35% d. Bestellp. o. Abzüge
I.d. 3. Hj. 45% d. Bestellp. o. Abzüge
I.d. 4. Hj. 55% d. Bestellp. o. Abzüge
I.d. 3. J. 60% d. Bestellp. o. Abzüge
I.d. 4. J. 70% d. Bestellp. o. Abzüge
I.d. 5. J. 80% d. Bestellp. o. Abzüge
I.d. 6. J. 90% d. Bestellp. o. Abzüge
Für Polsterungen,Matratzen und Wassermatratzen beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung.
i.D. 1. Hj. 35% d. Bestellp. o. Abzüge
i.D. 2. Hj. 45% d. Bestellp. o. Abzüge
i.D. 3. Hj. 60% d. Bestellp. o. Abzüge
i.D. 4. Hj. 70% d. Bestellp. o. Abzüge
i.D. 3. J. 80% d. Bestellp. o. Abzüge
i.D. 4. J. 90% d. Bestellp. o. Abzüge
Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, daß dem Verkäufer keine oder nur eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist.
XI. Gewährleistung
- 1. Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. Gebrauchte Sachen sind grundsätzlich von jeder Gewährleistung ausgeschlossen.
- 2. Der Verkäufer kann, statt nachzubessern, eine Ersatzsache liefern.
- 3. Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn die Nachbesserung nicht in angemessener Frist erbracht wird oder fehlschlägt oder der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbringt.
- 4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Sachen, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstiger Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
- 5. Gewährleistungsansprüche verjähren nach 6 Monaten nach der Übergabe.
- 6. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen 2 Wochen seit Übergabe schriftlich rügt.
XII. Schadensersatzansprüche
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangel- und Mangelfolgeschäden absichern wollen.
XIII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
- 1. Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Hauptsitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand.
- 2. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.
XIV. Vertragsänderungen
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der
schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.
Gerichtsstand ist Hannover
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